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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Heimarbeit“ veröffentlicht wurden

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 02.07.2020
- L 8 BA 36/19 -

Tätigkeit als Programmierer in Heimarbeit unterliegt der Sozialversicherungspflicht

Programmierer als Heimarbeiter stellt sozial­versicherungs­pflichtige Tätigkeit dar

Abhängig Beschäftigte sind sozial­versicherungs­pflichtig. Dies gilt auch für Heimarbeiter, selbst wenn deren Tätigkeit eine höhere Qualifikation erfordert wie bei einem Programmierer. Dies entschied in einem Urteil das Hessische Landessozialgericht.

Ein Bauingenieur und Programmierer waren in den Jahren 1989 bis 1992 bei einem Baustatik-Softwarehaus angestellt. Er war für die Pflege und Weiterentwicklung der von der Firma vertriebenen Software zuständig. Wegen seines Umzugs kündigte er und arbeitete anschließend bis 2013 als freier Mitarbeiter im Homeoffice für die Firma. Als diese aufgelöst werden sollte, wurden dem Programmierer keine weiteren Aufträge mehr erteilt.Der Programmierer klagte vor dem Arbeitsgericht. Er vertrat die Auffassung, dass er Arbeitnehmer sei. Jedenfalls aber sei er als Heimarbeiter anzusehen. Das Bundesarbeitsgericht stellte in letzter Instanz... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.08.2019
- 9 AZR 41/19 -

Arbeitnehmer in Heimarbeit kann Entgelts für Dauer der Kündigungsfrist sowie Urlaubsabgeltung verlangen

Verdienstsicherung und Urlaubsabgeltung bei Heimarbeit

Das Bundes­arbeits­gericht hat entschieden, dass ein Heimarbeiter nach Maßgabe des Heimarbeitsgesetzes (HAG) eine Sicherung seines Entgelts für die Dauer der Kündigungsfrist sowie Urlaubsabgeltung nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verlangen kann.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erbrachte für die Beklagte regelmäßig Leistungen als selbstständiger Bauingenieur/Programmierer in Heimarbeit. Nachdem die Beklagte beschlossen hatte, ihr Unternehmen aufzulösen und zu liquidieren, wies sie dem Kläger seit Dezember 2013 keine Projekte mehr zu. Das Heimarbeitsverhältnis endete durch Kündigung der Beklagten mit Ablauf des... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.09.2018
- L 16 U 26/16 -

Kein Unfall­versicherungs­schutz für Weg vom Kindergarten zum Heimarbeitsplatz

Konzeption des Gesetzes sieht Versicherungsschutz nur für klassischen Arbeitsweg vor

Eltern, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten bringen, sind gesetzlich unfallversichert. Der Weg vom und zum Kindergarten ist jedoch dann privat, wenn die Eltern einen Heimarbeitsplatz haben. Bei einem Unfall liegt somit kein Arbeits- oder Wegeunfall vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­sozial­gerichts Niedersachsen-Bremen hervor.

Zugrunde lag der Fall einer Mutter aus Peine, die für ihren Braunschweiger Arbeitgeber von zu Hause per Teleworking arbeitete. Ende November 2013 erlitt sie einen Unfall als sie mit dem Fahrrad auf Blitzeis wegrutsche und sich den Ellenbogen brach. Sie war dabei auf dem Rückweg vom Kindergarten ihrer Tochter zum häuslichen Telearbeitsplatz.Die Behandlung war kompliziert... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.08.2016
- 7 AZR 342/14 -

Sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis im Anschluss an ein Heim­arbeits­verhältnis zulässig

Heim­arbeits­verhältnis nach § 2 Abs. 1 HAG ist kein Arbeitsverhältnis im Sinne von § 14 Abs. 2 TzBfG

Das Bundes­arbeits­gericht hat entschieden, dass ein Arbeitsvertrag auch dann ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren kalendermäßig befristet werden kann, wenn zwischen den Parteien zuvor ein Heim­arbeits­verhältnis bestanden hat.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war für die Beklagte in der Zeit vom 15. Juni 2009 bis zum 31. August 2010 als Heimarbeiterin tätig. Ab dem 1. September 2010 wurde sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei der Beklagten beschäftigt. Der zunächst für die Dauer von einem Jahr befristete Arbeitsvertrag wurde durch Ergänzungsvertrag vom 12. Mai 2011 bis zum 31. August... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 17.12.2014
- 4 Sa 404/14 -

Ort der Arbeitsleistung kann durch Weisungsrecht des Arbeitgebers bestimmt werden

Pflicht zur Arbeit am Betriebssitz nur bei berechtigtem Interesse des Arbeitgebers

Enthält ein Arbeitsvertrag keine Bestimmungen zum Ort der Arbeitsleistung, kann dieser durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers gemäß § 106 der Gewerbeordnung (GewO) bestimmt werden. Ein Arbeitnehmer kann jedoch nur dann zur Arbeit am Betriebssitz verpflichtet werden, wenn für den Arbeitgeber ein entsprechendes berechtigtes Interesse besteht und dieses Interesse, das Interesse des Arbeitnehmers an der Heimarbeit überwiegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeits­gericht Mainz hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Software-Ingenieur arbeitete auf Grundlage einer Vereinbarung mit seinem Vorgesetztem seit August 2009 überwiegend von zu Hause. Wenn Fahrten zu dem etwa 300 km entfernten Betriebssitz seiner Arbeitgeberin anstanden, wurden diese Fahrten als Dienstfahrten anerkannt und entsprechend vergütet. Nachdem der Software-Ingenieur im März 2013... Lesen Sie mehr

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Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.07.2010
- VGH B 74/09 -

Keine Erstattung der Mehrkosten für Dienstreisen vom Heimarbeitsplatz

Bei freiwilliger Teilnahme am Heimarbeitsmodell ist Dienstherr nicht verfassungsrechtlich zum Ausgleich von dadurch bedingten Mehraufwendungen verpflichtet

Der Landesgesetzgeber kann die Kostenerstattung für Dienstreisen bei Beamten mit einem Heimarbeitsplatz auf die Kosten beschränken, die entstanden wären, wenn der Beamte die Reise am Sitz der Dienststelle angetreten hätte. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls steht als Betriebsprüfer eines Finanzamtes im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz. Er verfügt dort über kein Büro, sondern unterhält an seinem Wohnort, der sieben Kilometer vom Dienstort entfernt ist, einen genehmigten Heimarbeitsplatz. Kosten einer Dienstreise, die er dort antrat und beendete, wurden ihm zunächst in voller Höhe erstattet.... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 02.06.2009
- 7 V 76/09 -

Eingeschränkter Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zulässig

Finanzgericht Niedersachsen äußert erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Abzugsfähigkeit von häuslichen Arbeitszimmern

Einem Lehrerehepaar kann im Zuge vorläufig gewährten Rechtschutzes Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen, da das Zimmer zur Erwerbssicherung unentbehrlich ist. Dies hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden.

Seit 2007 sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch ausnahmsweise abzugsfähig, wenn ein Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen/beruflichen Betätigung bildet. Aufwendungen können deshalb i.d.R. nur noch geltend gemacht werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer der einzige Betätigungsort ist. Insbesondere bei Arbeitnehmern, die auch am Sitz des Arbeitgebers... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Beschluss vom 08.05.2009
- 1 K 2872/08 E -

Finanzgericht Münster hält Neuregelung zum häuslichen Arbeitszimmer für verfassungswidrig

Regelung zum Abzug von Werbungskosten verstößt in Teilen gegen den Gleichheitsgrundsatz

Das Finanzgericht Münster hält die ab dem Jahr 2007 geltende Regelung zum Abzug von Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zumindest teilweise für verfassungswidrig. Er hat daher das finanzgerichtliche Verfahren ausgesetzt und die Frage der Verfassungswidrigkeit der Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Im Streitfall hatte das Finanzamt die vom Kläger – einem Lehrer – geltend gemachten Werbungskosten für sein häusliches Arbeitszimmer unter Hinweis auf die ab 2007 geltende gesetzliche Neuregelung nicht anerkannt, weil hiernach Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer grundsätzlich nicht mehr abziehbar sind. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 20.10.2006
- 4 Sa 280/06 -

Betriebsvereinbarungen gelten auch für Heimarbeiter

Im Zweifel gilt eine Betriebsvereinbarung für alle betriebsangehörigen Arbeitnehmer, für die der Betriebsrat befugt ist, Regelungen mit dem Arbeitgeber zu treffen. Werden in einer Betriebsvereinbarung Leistungen einer betrieblichen Altersversorgung zugesagt, gelten diese Regelungen auch zugunsten der in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für den betreffenden Betrieb arbeiten, falls sich nicht aus dem Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung etwas anderes ergibt.

Die im Jahre 1952 geborene Klägerin war bei der Beklagten, die zu einem in Ostwestfalen ansässigen Konzern gehört, bzw. deren Rechtsvorgängern seit dem 01.07.1980 als Heimarbeiterin beschäftigt. Ab dem 01.04.1989 wurde sie in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis übernommen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns existieren in Form von Konzernbetriebsvereinbarungen... Lesen Sie mehr