die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „außerhäusliches Arbeitszimmer“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.05.2019
- VIII R 16/15 -
Kosten für den Umbau eines privat genutzten Badezimmers sind steuerlich nicht absetzbar
Finanzamt hat zu Recht nur die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer berücksichtigt
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Kosten für den Umbau eines privat genutzten Badezimmers nicht zu den abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gehören.
Im vorliegenden Streitfall hatten die zusammen veranlagten Kläger im Jahr 2011 das Badezimmer und den vorgelagerten Flur in ihrem Eigenheim umfassend umgebaut. In dem Eigenheim nutzte der Kläger ein häusliches Arbeitszimmer für seine selbständige Tätigkeit als Steuerberater, das 8,43 % der Gesamtfläche ausmachte.Der Kläger machte für das Streitjahr 8,43 % der entstandenen Umbaukosten gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Sätze 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes als Betriebsausgaben im Zusammenhang mit seinem häuslichen Arbeitszimmer geltend. Diese Aufwendungen in Höhe von rund 4.000 € berücksichtigte das FA mit Ausnahme der Kosten für... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.05.2009
- 10 K 3583/08 -
Arbeitszimmer im gleichen Haus kann als außerhäusliches Arbeitszimmer absetzbar sein
Berufliche Nutzung der zweiten Wohnung eines Zweifamilienhauses bei fehlendem inneren Zusammenhang mit dem Wohnbereich kein häusliches Arbeitszimmer
Wer in einem Zweifamilienhaus eine Einheit als "Home-Office" nutzt, wird nicht nach den Regeln für ein häusliches Arbeitszimmer bewertet. Stattdessen gilt es als außerhäusliches Arbeitszimmer, das unbeschränkt absetzbar ist. Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Oberarzt eine Wohnung im Erdgeschoss eines Zweifamilienhauses angemietet. Diese Wohnung bewohnte er selbst. Daneben mietete er mit einem gesonderten Mietvertrag eine Wohnung im Obergeschoss an. Im Mietvertrag wurden die Räume als Büroräume mit einem Garagenstellplatz angegeben. Die Räume nutzte der Arzt fast ausschließlich für seine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Urteil vom 09.09.2010
- 10 K 944/06 -
FG Köln: Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer voll abzugsfähig
Arbeitszimmer ohne direkten Zugang zur Wohnung ist als außerhäuslich einzustufen
Die Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer greift nicht, wenn das Arbeitszimmer baulich vom Wohnbereich getrennt ist und nur über einen Bereich erreicht werden kann, der auch von fremden Personen genutzt wird. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
In dem entschiedenen Verfahren klagten die Eigentümer eines Zweifamilienhauses, die zur Verwaltung ihres umfangreichen Immobilienvermögens von ihrer Wohnung zwei Zimmer mit WC und Flur (insgesamt 88 qm) als Büro abgetrennt hatten. Von den hierauf entfallenden Kosten erkannte das Finanzamt 2002 lediglich den Höchstbetrag für häusliche Arbeitszimmer von 1.250 Euro je Kläger an (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG).... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Beschluss vom 25.08.2009
- VI B 69/09 -
Lehrer, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann Werbungskosten für häuslichen Arbeitsplatz geltend machen
BFH äußert ernstliche Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer
Der Bundesfinanzhof hat ernstliche Zweifel daran geäußert, ob das ab 2007 geltende Verbot, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten abzuziehen, wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, verfassungsgemäß ist.
Im entschiedenen Fall ging es um Arbeitszimmer von Lehrern, denen kein anderer Arbeitsplatz als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung steht.Seit dem Veranlagungszeitraum 2007 sind Aufwendungen für ein beruflich/betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer nur noch steuerlich abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen... Lesen Sie mehr
Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 02.06.2009
- 7 V 76/09 -
Eingeschränkter Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zulässig
Finanzgericht Niedersachsen äußert erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Abzugsfähigkeit von häuslichen Arbeitszimmern
Einem Lehrerehepaar kann im Zuge vorläufig gewährten Rechtschutzes Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen, da das Zimmer zur Erwerbssicherung unentbehrlich ist. Dies hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden.
Seit 2007 sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch ausnahmsweise abzugsfähig, wenn ein Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen/beruflichen Betätigung bildet. Aufwendungen können deshalb i.d.R. nur noch geltend gemacht werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer der einzige Betätigungsort ist. Insbesondere bei Arbeitnehmern, die auch am Sitz des Arbeitgebers... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Münster, Beschluss vom 08.05.2009
- 1 K 2872/08 E -
Finanzgericht Münster hält Neuregelung zum häuslichen Arbeitszimmer für verfassungswidrig
Regelung zum Abzug von Werbungskosten verstößt in Teilen gegen den Gleichheitsgrundsatz
Das Finanzgericht Münster hält die ab dem Jahr 2007 geltende Regelung zum Abzug von Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zumindest teilweise für verfassungswidrig. Er hat daher das finanzgerichtliche Verfahren ausgesetzt und die Frage der Verfassungswidrigkeit der Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Im Streitfall hatte das Finanzamt die vom Kläger – einem Lehrer – geltend gemachten Werbungskosten für sein häusliches Arbeitszimmer unter Hinweis auf die ab 2007 geltende gesetzliche Neuregelung nicht anerkannt, weil hiernach Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer grundsätzlich nicht mehr abziehbar sind. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2008
- 4 S 659/08 -
Schule muss Lehrer kein Arbeitszimmer bereitstellen
Lehrer können vom Land nicht verlangen, dass ihnen an ihrer Schule ein räumlich abgegrenzter Arbeitsplatz (Arbeitszimmer) bereitgestellt wird. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt und den Antrag eines Realschullehrers auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (vgl.
Der Kläger, ein Realschullehrer aus dem Raum Karlsruhe, hatte bei seinem Dienstherrn erfolglos beantragt, ihm ein Arbeitszimmer samt Büroeinrichtung, Internetzugang und Büromaterialien zur Verfügung zu stellen. Er sah sich als Lehrer ungleich behandelt gegenüber anderen Beamten, die über ein Dienstzimmer verfügen. Sein Dienstherr, das Land Baden-Württemberg, profitiere als Steuerfiskus... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.01.2008
- 3 K 1901/07 -
Kein Arbeitszimmer für Lehrer in der Schule
Lehrer haben keinen Anspruch auf ein eigenes Arbeitszimmer in der Schule. Dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe.
Ein Realschullehrer hatte bei seinem Dienstherrn erfolglos beantragt, ihm ein Arbeitszimmer samt Büroeinrichtung, Internetzugang und Büromaterialien zur Verfügung zu stellen. Er sah sich als Lehrer ungleich behandelt gegenüber anderen Beamten, denen ein Dienstzimmer zur Verfügung stehe. Sein Dienstherr, das Land Baden-Württemberg, profitiere als Steuerfiskus vom Wegfall der steuerlichen... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Urteil vom 29.08.2007
- 10 K 839/04 -
Kosten für Arbeitszimmer im eigenen Mehrfamilienhaus unbeschränkt steuerlich abziehbar
Die Kosten eines Arbeitszimmers, das in einem Mehrfamilienhaus auf einer anderen Etage als die Privatwohnung des Steuerpflichtigen liegt, können unbeschränkt steuerlich abgezogen werden, weil es sich hierbei um ein "außerhäusliches" Arbeitszimmer handelt. Dies gilt zumindest dann, wenn keine Verbindung mit den privaten Wohnräumen besteht. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
Die Kläger wohnten im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Im 1. Obergeschoss befand sich eine Wohnung, die an die Mutter des Klägers vermietet war und ein kleines, abgetrenntes Appartement, das der Kläger als Arbeitszimmer nutzte. Einen direkter Zugang von der Erdgeschosswohnung zum Arbeitszimmer bestand nicht.Das Finanzgericht Köln schloss sich nicht der Auffassung des... Lesen Sie mehr