Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 26.03.2007
- 11 K 1844/05 -
Arbeitnehmer - Hessisches Finanzgericht entscheidet zur Dienstwagenbesteuerung
Arbeitnehmer können die Dienstwagenbesteuerung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe von monatlich 0,03 % des Listenpreises nach einem Urteil des Hessischen Finanzgerichts nur unter engen Voraussetzungen vermeiden.
Geklagt hatte ein Bankangestellter, der geltend machte, dass er seinen Dienstwagen nur privat und für Dienstreisen zu Kunden nutzt. Zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte (Bank) in Frankfurt sei er ausschließlich mit der Bahn gefahren. Deshalb müsse er für die Privatnutzung des Dienstwagens nur 1 % des Listenpreises, nicht aber noch zusätzlich 0,03 % des Listenpreises versteuern.
Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Nach dem Gesetzeswortlaut komme es nicht darauf an, ob ein Arbeitnehmer den Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch tatsächlich nutzt. Entscheidend sei die bloße Nutzungsmöglichkeit. Ein vom Arbeitgeber überwachtes Nutzungsverbot habe der Kläger für solche Fahrten nicht nachgewiesen. Dass der Kläger seinem Arbeitgeber auf ihn persönlich ausgestellte Jahres- Bahnkarten vorgelegt habe, genüge insoweit nicht. Der Kläger habe auch kein Fahrtenbuch geführt; das lasse der Gesetzgeber zur Vermeidung der Nachteile der pauschalen Wertermittlung aber ausdrücklich zu.
Hintergrundinformation:
Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen auch privat nutzen können, müssen monatlich 1 % des Listenpreises versteuern. Kann der Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich dieser Wert monatlich um 0,03 % des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Alternativ dazu können auch die gesamten und belegten KFZ-Aufwendungen auf die privaten Fahrten, auf die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und die übrigen Fahrten verteilt werden. Die Versteuerung erfolgt dann nach dem jeweils konkreten Wert. Voraussetzung hierfür ist aber die Führung eines Fahrtenbuches.
Gesetzliche Regelung: § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 Einkommensteuergesetz (EStG).
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Hessen vom 11.06.2007
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 4362
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4362
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.