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Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 06.02.2012
- 4 K 3301/09 -
Auch zweite tägliche Fahrt zur Arbeitsstätte ist mit Entfernungspauschale abgegolten
Entfernungspauschale kann gemäß § 9 Einkommensteuergesetz nur einmal pro Arbeitstag berücksichtigt werden
Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen zweimal am Tag vom Wohnort zu ihrer Arbeitsstelle fahren, können in ihrer Steuererklärung nur einmal die Entfernungspauschale, die schon für die erste Fahrt gilt, ansetzen. Ein weiterer Werbungskostenabzug ist für die zweite Fahrt nicht möglich. Dies entschied das Hessische Finanzgericht.
Im zugrunde liegenden Fall klagte ein Musiker, der in den Streitjahren sehr häufig zweimal täglich von zu Hause zum Theater fuhr, da er nach dem Arbeitsvertrag sowohl an den Proben als auch an den Aufführungen teilnehmen musste. Die Pause zwischen Proben und Aufführungen betrug an diesen Tagen mindestens vier Stunden. Für solche Tage setzte der Musiker die
Finanzgericht verneint verfassungswidrige Ungleichbehandlung
Das Hessische Finanzgericht entschied, dass das Finanzamt zu Recht die
Gesetzgeber bewegt sich mit Regelung in dem ihm zustehenden Typisierungsspielraum
Zudem bewege sich der Gesetzgeber im Interesse eines vereinfachten Steuerverfahrens mit der einschlägigen gesetzlichen Regelung in § 9 Einkommensteuergesetz, nach der die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2012
Quelle: Hessisches Finanzgericht/ra-online
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Längere, "offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung bei Entfernungspauschale zulässig
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.11.2011
[Aktenzeichen: VI R 19/11 und VI R 46/10]) - Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer Mindestentfernung (sog. 30 km-Grenze) in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.12.2008
[Aktenzeichen: VI R 39/07])
Jahrgang: 2012, Seite: 606 BB 2012, 606
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Dokument-Nr. 13069
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