Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Köln, Urteil vom 16.11.2011
- 9 K 3197/10 -
Keine erbschaftsteuerliche Gleichbehandlung von zusammenlebenden Geschwistern und eingetragenen Lebenspartnern
Zusammenlebenden Geschwistern stehen nicht dieselben erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen wie Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern zu. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
In dem Verfahren klagten die Geschwister des Erblassers, die mit dem Verstorbenen das gesamte bisherige Leben zusammen gewohnt und gewirtschaftet hatten. Die Klage wurde mit dem Ziel der Zuerkennung der Erbschaftsteuerklasse I geführt, die für Ehegatten und Lebenspartner zur Anwendung kommt. Die Kläger sahen ihr Lebensmodell als mit der Ehe bzw. der Lebenspartnerschaft vergleichbar an und beriefen sich auf die Verletzung von Verfassungsrecht.
Diese Meinung teilte der 9. Senat nicht. Er sah in der erbschaftsteuerlichen Ungleichbehandlung der Geschwistergemeinschaft mit Ehe- und eingetragnen Lebenspartnern keine Verletzung von Grundrechten. Insbesondere sei der Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 GG) nicht verletzt, da es sich bei Geschwistern, die eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden, um einen Ausnahmefall handele. Auch sei eine Differenzierung sachlich gerechtfertigt, da bei Geschwistern keine gegenseitige Unterhaltspflicht bestehe. Schließlich liege keine Verletzung des Schutzes der Familie (Artikel 6 Absatz 1 GG) vor, da die Geschwistergemeinschaft nicht zur verfassungsrechtlich geschützten Kleinfamilie zähle.
Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, da bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden ist, ob eine entsprechende Anwendung der ab dem 1. Januar 2010 für Geschwister wesentlich reduzierten Steuersätze bereits im Streitjahr 2009 in Betracht komme. Dies hat der Senat in seinem Urteil ebenfalls abgelehnt, da hierfür keine gesetzliche Grundlage bestehe.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2012
Quelle: ra-online, Finanzgericht Köln (pm/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12817
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12817
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.