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Finanzgericht Münster, Urteil vom 17.03.2017
- 1 K 3037/14 E -
Steuerbegünstigte Abfindung auch bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsvertrages möglich
Vorliegen einer gegensätzlichen Interessenlage zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für ermäßigte Besteuerung einer Abfindungszahlung ausreichend
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine anlässlich der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindung auch dann ermäßigt zu besteuern ist, wenn der Zahlung ein einvernehmlicher Auflösungsvertrag zu Grunde liegt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Rechtsstreits war als Verwaltungsangestellter bei einer Stadt beschäftigt. Dieses
Finanzgericht verneint ermäßigte Besteuerung der Abfindung
Das Finanzamt versagte die vom Kläger begehrte ermäßigte Besteuerung der
Abfindung erfüllt sämtliche Voraussetzungen einer steuerbegünstigten Entschädigung
Das Finanzgericht Münster gab der Klage vollumfänglich statt. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2017
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 24582
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