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Finanzgericht Münster, Urteil vom 04.09.2017
- 11 K 1108/17 E -
Tätigkeitsvergütung eines Insolvenzverwalters ist keine außergewöhnliche Belastung
Vergütung des Insolvenzverwalters ist weder als Betriebsausgaben noch als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung beim Insolvenzschuldner nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung führt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist
Keine Berücksichtigung als Betriebsausgaben
Die hiergegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Das Finanzgericht Münster führte aus, dass die
Ebenfalls keine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen
Einer Qualifikation der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.12.2018
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
- Verlorene Aufwendungen bei Hausbau durch Insolvenz der Baufirma zählen nicht als außergewöhnlichen Belastungen
(Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.03.2010
[Aktenzeichen: 2 K 1029/09]) - FG Düsseldorf zur Abzugsfähigkeit der Zivilprozesskosten bei Insolvenz des Prozessgegners
(Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2014
[Aktenzeichen: 3 K 2493/12 E])
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Dokument-Nr. 26854
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