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Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.09.2014
- 4 K 2950/13 Kg -
Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter neben einem Promotionsvorhaben ist kein Ausbildungsverhältnis
Bei vollschichtiger Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kindergeld
Für ein Kind, das nach abgeschlossenem Studium einem Promotionsvorhaben nachgeht und vollschichtig als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität beschäftigt ist, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kindergeld. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Sohn des Klägers war nach Abschluss seines Lehramtsstudiums mit dem ersten
Kläger hält Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für ungerechtfertigt
Gegen die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für seinen Sohn durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung wandte der Kläger ein, dass die Tätigkeit für die
Erstausbildung wurde bereits durch erstes Staatsexamen abgeschlossen
Dem folgte das Finanzgericht Münster jedoch nicht und wies die Klage ab. Der Sohn des Klägers habe sich zwar aufgrund des Promotionsvorhabens in einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.10.2014
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
- Für vollerwerbstätige Kinder besteht während berufsbegleitendem Studium keinen Anspruch auf Kindergeld
(Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.01.2014
[Aktenzeichen: 5 K 2131/12]) - Kindergeldanspruch für Kinder in dualem Studium nicht eingeschränkt
(Finanzgericht Münster, Urteil vom 15.05.2013
[Aktenzeichen: 2 K 2949/12 Kg])
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Dokument-Nr. 19020
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