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Finanzgericht Münster, Urteil vom 21.01.2017
- 4 K 3471/15 E -
Medizinische Seminare für Pflegeeltern erkrankter Kinder können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden
Auch Pflegeeltern sind zur Tragung der durch die Krankheit des Pflegekindes entstandenen Aufwendungen sittlich verpflichtet
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Kosten für die Teilnahme an medizinischen Seminaren zum Umgang mit frühtraumatisierten Kindern bei den Pflegeeltern als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens haben zwei
Klägerin war zur Teilnahme an Seminaren durch Krankheit des Pflegekindes veranlasst
Das Finanzgericht Münster gab der Klage vollumfänglich statt. Die Kosten für die Seminare seien als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Die Teilnahme der Klägerin an diesen Seminaren sei durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2017
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
- Selbst getragene Krankheitskosten können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 01.06.2016
[Aktenzeichen: X R 43/14]) - Adoptionskosten können steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.03.2015
[Aktenzeichen: VI R 60/11])
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Dokument-Nr. 23991
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