Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Münster, Urteil vom 09.03.2021
- 6 K 1900/19 E -
Keine Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Steuererklärung
Schuldhaft versäumte Einspruchsfrist verhindert Wiedereinsetzung
Ergeht aufgrund eines fehlerhaften Eintrags in der Einkommensteuererklärung ein falscher Bescheid, kann keine Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist gewährt werden. Dies hat das Finanzgerichts Münster entschieden
Der Kläger erstellte seine Einkommensteuererklärung für 2017 in elektronischer Form ohne Mithilfe eines Steuerberaters. Auf der Anlage V setzte er in der Kategorie "Absetzung für Abnutzung für Gebäude" unter Ziffer 33 Kreuze für "linear" und "wie 2016". Ebenfalls unter der Ziffer 33 trug er in den Feldern "Werbungskosten" und "Summe abzugsfähige Werbungskosten" jeweils einen Betrag i.H.v. 2.286 € ein, ohne diesen näher zu erläutern. Das Finanzamt erkannte im Einkommensteuerbescheid für 2017 stattdessen lediglich 752 € an und führte in den Erläuterungen aus, dass die AfA entsprechend der gespeicherten Daten mit 752 € berücksichtigt worden sei.
Finanzamt lehnte eine Wiedereinsetzung ab
Nach Ablauf der
FG verneint Wiedereinsetzung wegen schuldhaft versäumter Einspruchsfrist
Das FG hat die Klage abgewiesen. Dem Kläger könne keine
Abzug sonstiger Werbungskosten für Finanzamt nicht erkennbar
Hierfür genüge der Hinweis, dass die AfA entsprechend der gespeicherten Daten lediglich mit 752 € berücksichtigt worden sei. Zu einer weiteren Begründung, warum der Betrag i.H.v. 2.286 € nicht anerkannt worden sei, sei das Finanzamt nicht verpflichtet gewesen, da aus der Erklärung nicht erkennbar gewesen sei, dass es sich hierbei um sonstige
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2021
Quelle: Finanzgericht Münster, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30276
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30276
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.