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Finanzgericht Münster, Urteil vom 13.07.2016
- 8 K 3646/15 E -
Orchestermusiker kann schwarzen Anzug steuerlich nicht als Werbungskosten geltend machen
Schwarzer Anzug ist keine typische Berufskleidung eines Orchestermusikers
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein Orchestermusiker Aufwendungen für ein schwarzes Sakko und für schwarze Hosen nicht als Werbungskosten abziehen darf.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist als angestellter Musiker bei einem Philharmonischen
Anschaffung bürgerlicher Kleidung ist grundsätzlich vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Finanzgericht Münster führte aus, dass es sich bei einem schwarzen Sakko und schwarzen Hosen nicht um typische Berufskleidung des Klägers, sondern um bürgerliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2016
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 23036
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