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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.01.2013
- 5 K 1186/12 -
Tante haftet für Steuerrückstände ihres Neffen und dessen Ehefrau
Wissentliche Benachteiligung von Gläubigern stellt anfechtbare Rechtshandlung dar
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine Tante unter bestimmten Umständen Steuerrückstände ihres Neffen und dessen Ehefrau begleichen muss.
Im zugrunde liegenden Fall wehrte sich die Klägerin gegen so genannte
Finanzamt wirft Neffen und dessen Ehefrau anfechtbare Rechtshandlung vor
Da Vollstreckungsversuche des Finanzamtes erfolglos blieben, teilte das Finanzamt der Klägerin mit, dass es sich bei den Anweisungen ihres Neffen und dessen
Finanzamt geht von beabsichtigter Benachteiligung der Gläubiger aus
Das Finanzamt nahm die Klägerin – wie angekündigt – in Anspruch (mit so genannten Anfechtungs- und Duldungsbescheiden) und verlangte von ihr
Finanzgericht bestätigt Verdacht der anfechtbaren Rechtshandlung
Einspruch und Klage der Klägerin blieben erfolglos. Auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz vertrat die Auffassung, dass es sich bei den Anweisungen des Neffen und seiner
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2013
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 15095
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