Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 1996, 214
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 1996, Seite: 214
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 1996, 214:
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom28.11.1995
- 47 C 1789/95 -
Vermieter darf sich Kinderlärm nicht durch eigene Lärmstörung erwehren
Ein Vermieter ist nicht berechtigt, einer Störung durch Kinderlärm mit Hilfe einer eigenen Lärmstörung zu begegnen. Darin ist eine eigene verbotene Eigenmacht zu sehen. Der Mieter kann daher Unterlassung wegen einer Besitzstörung verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 1996, 214 wird teils auch als „GE 96, 214“, „GE 1996, S. 214“ oder „GE 96, S. 214“ zitiert.