Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 1999, 319
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 1999, Seite: 319
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 1999, 319:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom10.09.1998
- V ZB 11/98 -
Musizierverbot oder gleichkommende Ruhezeitregelung unzulässig
Eine Regelung, die das Singen und Musizieren außerhalb von Ruhezeiten nur in "nicht belästigender Weise und Lautstärke" gestattet, ist mangels hinreichender Bestimmtheit unwirksam. Unwirksam ist auch eine Regelung, welche das Singen und Musizieren ohne sachlichen Grund stärker einschränkt als die Tonübertragung durch Fernseh-, Rundfunkgeräte oder Kassetten- bzw. Plattenspieler. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GE 1999, 319 wird teils auch als „GE 99, 319“, „GE 1999, S. 319“ oder „GE 99, S. 319“ zitiert.