Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2009, 710
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2009, Seite: 710
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2009, 710:
Bundesgerichtshof, Urteil vom08.04.2009
- VIII ZR 231/07 -
BGH: Auch bei einer vorgetäuschten Eigenbedarfkündigung, die formal unwirksam ist, hat ein Mieter Anspruch auf Schadensersatz
Einem Mieter, der auf eine Kündigung wegen eines in Wahrheit nicht bestehenden Eigenbedarfs hin auszieht, stehen auch dann Schadensersatzansprüche wegen unberechtigter Kündigung zu, wenn der Eigenbedarf zwar entgegen § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB (§ 564 a Abs. 3 BGB aF) nicht im Kündigungsschreiben als berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses angegeben und die Kündigung deshalb unwirksam ist, der Vermieter dem Mieter den Eigenbedarf aber schlüssig dargetan und der Mieter keine Veranlassung hatte, die Angaben des Vermieters in Zweifel zu ziehen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2009, 710 wird teils auch als „GE 09, 710“, „GE 2009, S. 710“ oder „GE 09, S. 710“ zitiert.