Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2010, 975
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2010, Seite: 975
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2010, 975:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.05.2010
- VIII ZR 96/09 -
BGH zu Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses
Ein Vermieter darf seinen Mietern wegen Zahlungsrückständen fristlos das Mietverhältnis kündigen. Stützt er die Kündigung auch auf frühere Rückstände, reicht es zur formellen Wirksamkeit der Kündigung aus, wenn der Mieter anhand der Begründung des Kündigungsschreibens erkennen kann, von welchem Mietrückstand der Vermieter ausgeht. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2010, 975 wird teils auch als „GE 10, 975“, „GE 2010, S. 975“ oder „GE 10, S. 975“ zitiert.