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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2011, 329

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2011, Seite: 329

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2011, 329:

Bundesgerichtshof, Urteil vom12.01.2011
- VIII ZR 148/10 -

BGH: 12-Monats-Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen Neben­kosten­abrechnung gilt auch bei Vereinbarung von Betriebs­kosten­pauschalen

Die Frist zur Erhebung von Einwänden gegen eine Betriebs­kosten­abrechnung gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB gilt unabhängig davon, ob Vorauszahlungen auf die Betriebskosten oder eine Neben­kosten­pauschale vereinbart sind. Daher setzt der Einwendungs­ausschluss gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB nicht voraus, dass Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vereinbart wurden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2011, 329 wird teils auch als „GE 11, 329“, „GE 2011, S. 329“ oder „GE 11, S. 329“ zitiert.