Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2011, 329
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2011, Seite: 329
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2011, 329:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.01.2011
- VIII ZR 148/10 -
BGH: 12-Monats-Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen Nebenkostenabrechnung gilt auch bei Vereinbarung von Betriebskostenpauschalen
Die Frist zur Erhebung von Einwänden gegen eine Betriebskostenabrechnung gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB gilt unabhängig davon, ob Vorauszahlungen auf die Betriebskosten oder eine Nebenkostenpauschale vereinbart sind. Daher setzt der Einwendungsausschluss gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB nicht voraus, dass Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vereinbart wurden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GE 2011, 329 wird teils auch als „GE 11, 329“, „GE 2011, S. 329“ oder „GE 11, S. 329“ zitiert.