Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2015, 857
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 857
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 857:
Kammergericht Berlin, Urteil vom20.02.2015
- 9 U 188/13 -
Land Berlin haftet nicht für Schäden durch großes Schlagloch
Zwar ist das Land Berlin zur Unterhaltung und Überwachung der Verkehrssicherheit der öffentlichen Straßen verpflichtet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es stets für Schäden durch Schlaglöcher haftet. Vielmehr muss eine Verletzung der regelmäßigen Kontrollpflicht, ein schuldhaftes Übersehen von Schlaglöchern oder ein schuldhaftes Unterlassen der Beseitigung von Schlaglöchern vorliegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GE 2015, 857 wird teils auch als „GE 15, 857“, „GE 2015, S. 857“ oder „GE 15, S. 857“ zitiert.