Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2016, 197
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 197
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 197:
Landgericht Berlin, Beschluss vom29.09.2015
- 63 S 112/15 -
Unter Parkett liegende asbesthaltige Platten begründen für sich genommen keinen Mietmangel
Befinden sich unter dem Parkett einer Mietwohnung asbesthaltige Platten, so begründet dies für sich genommen noch keinen Mietmangel. Der Vermieter ist daher nicht verpflichtet, die asbesthaltigen Platten zu beseitigen. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn sich in der Raumluft asbesthaltige Fasern befinden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2016, 197 wird teils auch als „GE 16, 197“, „GE 2016, S. 197“ oder „GE 16, S. 197“ zitiert.