Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2016, 502
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 502
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 502:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom26.04.2016
- VIII ZR 54/15 -
BGH: Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für Reihenhaus mit nicht einschlägigem Mietspiegel zulässig
Ein Mieterhöhungsverlangen für ein Reihenhaus kann auch dann mit einem Mietspiegel begründet werden, wenn dieser ausdrücklich seine Anwendbarkeit auf Reihenhäuser ausschließt. Voraussetzung ist aber, dass die verlangte Miete für das Einfamilienhaus innerhalb der Mietpreisspanne für Mehrfamilienhäuser liegt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2016, 502 wird teils auch als „GE 16, 502“, „GE 2016, S. 502“ oder „GE 16, S. 502“ zitiert.