Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2016, 853
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 853
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 853:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom05.04.2016
- VIII ZR 31/15 -
BGH: Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" gilt nur bei tatsächlicher Sachherrschaft des Mieters über Mietsache
Der in § 566 BGB geregelte Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" gilt nur, wenn der Mieter die tatsächliche Sachherrschaft und somit den Besitz über die Mietsache ausübt. Fehlt es an dem Besitz, so tritt der Erwerber nicht in den Mietvertrag mit dem Mieter ein. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2016, 853 wird teils auch als „GE 16, 853“, „GE 2016, S. 853“ oder „GE 16, S. 853“ zitiert.