Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2016, 860
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 860
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 860:
Landgericht Berlin, Urteil vom20.04.2016
- 65 S 424/15 -
Ernsthafte konkrete Absicht des Vermieters zum Aufstellen eines Baugerüstes kann Besitzstörung und somit Unterlassungsanspruch begründen
Beabsichtigt ein Vermieter ernsthaft und konkret das Aufstellen eines Baugerüstes, so kann dies für den Mieter eine Besitzstörung im Sinne des § 862 Abs. 1 BGB darstellen und somit ein Unterlassen im Wege des Eilrechtsverfahrens begründen. Dies gilt hingegen dann nicht, wenn das Baugerüst für Modernisierungsarbeiten oder den Neubau von Wohnungen benötigt wird. Eine Besitzstörung ist zudem nicht dadurch gegeben, dass am Nachbarhaus ein Baugerüst steht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2016, 860 wird teils auch als „GE 16, 860“, „GE 2016, S. 860“ oder „GE 16, S. 860“ zitiert.