wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2017, 352

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2017, Seite: 352

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2017, 352:

Kammergericht Berlin, Urteil vom18.07.2016
- 8 U 234/14 -

Ausübung des Vermieter­pfand­rechts steht Geltendmachung der Nutzungs­entschädigung wegen Vorenthaltung der Mieträume nicht entgegen

Die Ausübung des Vermieter­pfand­rechts steht der Geltendmachung der Nutzungs­entschädigung wegen der Vorenthaltung der Mieträume gemäß § 546 a BGB nicht entgegen. Denn durch die Ausübung des Pfandrechts entfällt lediglich die Räumpflicht für den Mieter. Die Herausgabepflicht bleibt aber weiterhin bestehen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle GE 2017, 352 wird teils auch als „GE 17, 352“, „GE 2017, S. 352“ oder „GE 17, S. 352“ zitiert.