Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2017, 352
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2017, Seite: 352
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2017, 352:
Kammergericht Berlin, Urteil vom18.07.2016
- 8 U 234/14 -
Ausübung des Vermieterpfandrechts steht Geltendmachung der Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mieträume nicht entgegen
Die Ausübung des Vermieterpfandrechts steht der Geltendmachung der Nutzungsentschädigung wegen der Vorenthaltung der Mieträume gemäß § 546 a BGB nicht entgegen. Denn durch die Ausübung des Pfandrechts entfällt lediglich die Räumpflicht für den Mieter. Die Herausgabepflicht bleibt aber weiterhin bestehen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2017, 352 wird teils auch als „GE 17, 352“, „GE 2017, S. 352“ oder „GE 17, S. 352“ zitiert.