Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2017, 591
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2017, Seite: 591
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2017, 591:
Landgericht Berlin, Urteil vom08.02.2017
- 65 S 411/15 -
Untermietvertrag schließt nicht Eintritt des Kindes des verstorbenen Mieters in Mietvertrag aus
Stirbt ein Wohnungsmieter, so tritt das im Haushalt lebende Kind auch dann gemäß § 563 Abs. 2 BGB in den Mietvertrag ein, wenn zwischen dem Mieter und seinem Kind ein Untermietvertrag bestand. Für den Eintritt genügt es, dass das Kind im Haushalt des verstorbenen Mieters lebte. Eine gemeinsame Haushaltsführung ist nicht erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2017, 591 wird teils auch als „GE 17, 591“, „GE 2017, S. 591“ oder „GE 17, S. 591“ zitiert.