Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2019, 191
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2019, Seite: 191
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2019, 191:
Landgericht Krefeld, Beschluss vom27.12.2018
- 2 T 28/18 -
Bei Kenntnis des Vermieters vom Schlüsselzugang liegt auch bei unangekündigter Schlüsselübersendung Wohnungsrückgabe vor
Übersendet ein Wohnungsmieter die Schlüssel zur Wohnung unangekündigt dem Vermieter, so erhält der Vermieter zwar mit Zugang der Schlüssel den Besitz an der Wohnung. Jedoch liegt eine Wohnungsrückgabe gemäß § 546 Abs. 1 BGB erst dann vor, wenn der Vermieter auch Kenntnis vom Schlüsselzugang hat. Diese Kenntnis hat der Mieter nachzuweisen. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2019, 191 wird teils auch als „GE 19, 191“, „GE 2019, S. 191“ oder „GE 19, S. 191“ zitiert.