Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2019, 676
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2019, Seite: 676
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2019, 676:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom14.03.2019
- 2-13 S 94/18 -
Übliche Dekoration des Treppenhauses mit Pflanzen muss in Wohnungseigentumsanlage geduldet werden
Ein Wohnungseigentümer darf grundsätzlich im üblichen Rahmen das Treppenhaus mit Pflanzen dekorieren. Eine erhebliche Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG liegt darin nicht. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GE 2019, 676 wird teils auch als „GE 19, 676“, „GE 2019, S. 676“ oder „GE 19, S. 676“ zitiert.