Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2019, 789
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2019, Seite: 789
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2019, 789:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom15.05.2019
- 2 BvR 2425/18 -
Bei Suizidgefahr kann Zwangsversteigerung für längeren Zeitraum oder auf unbestimmte Zeit einzustellen sein
Lehnt ein Vollstreckungsgericht die einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung mit der Begründung ab, dass der Gefahr eines Suizids des Betroffenen durch dessen zeitweilige Unterbringung vor Erteilung des Zuschlags begegnet werden könne, muss es sicherstellen, dass die zuständigen Stellen rechtzeitig tätig werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und gab damit der Verfassungsbeschwerde einer Vollstreckungsschuldnerin statt, der im Zwangsversteigerungsverfahren Vollstreckungsschutz gemäß § 765 a ZPO versagt worden war. Das Bundesverfassungsgericht hat den entsprechenden Beschluss des Beschwerdegerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung dorthin zurückverwiesen. Der Beschluss lasse nicht erkennen, dass das Gericht geeignete - der Suizidgefahr effektiv entgegenwirkende - Vorkehrungen sorgfältig geprüft und insbesondere deren Vornahme sichergestellt habe. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2019, 789 wird teils auch als „GE 19, 789“, „GE 2019, S. 789“ oder „GE 19, S. 789“ zitiert.