wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2020, 1554

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2020, Seite: 1554

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2020, 1554:

Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom21.10.2020
- 5 U 1257/20 -

Mietminderung wegen Flächenabweichung: Angabe der Mietfläche im Mietvertrag muss der Festlegung der Sollbeschaffenheit dienen

Ein Recht zur Mietminderung nach § 536 Abs. 1 BGB wegen einer Flächenabweichung von mehr als 10 % besteht nur dann, wenn die im Mietvertrag angegebene Fläche der Festlegung der Sollbeschaffenheit dient. Handelt es sich dagegen lediglich um eine das Mietobjekt beschreibende Flächenangabe, liegt kein Mietmangel vor. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle GE 2020, 1554 wird teils auch als „GE 20, 1554“, „GE 2020, S. 1554“ oder „GE 20, S. 1554“ zitiert.