Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2020, 335
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2020, Seite: 335
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2020, 335:
Landgericht Berlin, Urteil vom18.12.2019
- 65 S 101/19 -
Zeitlich befristete Anmietung einer Wohnung zwecks Verfassung der Promotion nicht vergleichbar mit Anmietung eines Hotelzimmers oder einer Ferienwohnung
Die Anmietung einer Wohnung für die Dauer von sieben Monaten, um in der Zeit die Promotion zu schreiben, ist nicht vergleichbar mit der Anmietung eines Hotelzimmers oder einer Ferienwohnung. Es handelt sich nicht um Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB, der nur zum vorübergehenden Gebrauch angemietet wird. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GE 2020, 335 wird teils auch als „GE 20, 335“, „GE 2020, S. 335“ oder „GE 20, S. 335“ zitiert.