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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2020, 473

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2020, Seite: 473

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2020, 473:

Landgericht Berlin, Urteil vom14.06.2019
- 63 S 255/18 -

Schweigen des Vermieters auf Terminsanfrage des Mieters zur Belegeinsicht stellt keine Verweigerung der Belegeinsicht dar

In dem Schweigen des Vermieters auf eine Terminsanfrage des Mieters zu einer Belegeinsicht liegt keine Verweigerung der Belegeinsicht. Der Mieter darf daher die Betriebs­kosten­nach­zahlung nicht verweigern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2020, 473 wird teils auch als „GE 20, 473“, „GE 2020, S. 473“ oder „GE 20, S. 473“ zitiert.