Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2021, 1425
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2021, Seite: 1425
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2021, 1425:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom03.08.2021
- VIII ZR 329/19 -
BGH: Widerruf der Untermieterlaubnis begründet kein berechtigtes Interesse an Kündigung des Untermietverhältnisses
Widerruft der Vermieter die Untermieterlaubnis, so begründet dies allein kein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Untermietverhältnisses gemäß § 573 Abs. 1 BGB. Eine Kündigung ist aber bei einem konkreten Rückkehrwillen des Hauptmieters möglich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2021, 1425 wird teils auch als „GE 21, 1425“, „GE 2021, S. 1425“ oder „GE 21, S. 1425“ zitiert.