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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2021, 311

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2021, Seite: 311

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
GE 2021, 311:

Landgericht Berlin, Beschluss vom28.12.2020
- 67 S 330/20 -

Versäumung der Frist zur Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung kann nicht durch neues Erhöhungsverlangen im Rechtsstreit geheilt werden

Versäumt der Vermieter die Frist zur Einreichung der Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung (§ 558 b Abs. 2 Satz 2 BGB), so kann er dies nicht durch ein neues Erhöhungsverlangen im Rechtsstreit heilen. Das Nachbesserungsrecht aus § 558 b Abs. 3 BGB umfasst nicht die Versäumung der Klagefrist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom03.02.2021
- 8 U 3471/20 -

Wasseraustritt aus zum Sammeln und Ableiten von Sickerwasser dienendes Drainagerohr außerhalb des Gebäudes stellt keinen Leitungs­wasser­schaden dar

Kommt es an einem außerhalb eines Gebäudes liegenden Drainagerohr, welches zum Sammeln und Ableiten von Sickerwasser dient, zu einem bestimmungswidrigen Wasseraustritt, so liegt kein Leitungs­wasser­schaden in der Wohn­gebäude­versicherung vor. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2021, 311 wird teils auch als „GE 21, 311“, „GE 2021, S. 311“ oder „GE 21, S. 311“ zitiert.