Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2021, 311
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2021, Seite: 311
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
GE 2021, 311:
Landgericht Berlin, Beschluss vom28.12.2020
- 67 S 330/20 -
Versäumung der Frist zur Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung kann nicht durch neues Erhöhungsverlangen im Rechtsstreit geheilt werden
Versäumt der Vermieter die Frist zur Einreichung der Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung (§ 558 b Abs. 2 Satz 2 BGB), so kann er dies nicht durch ein neues Erhöhungsverlangen im Rechtsstreit heilen. Das Nachbesserungsrecht aus § 558 b Abs. 3 BGB umfasst nicht die Versäumung der Klagefrist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom03.02.2021
- 8 U 3471/20 -
Wasseraustritt aus zum Sammeln und Ableiten von Sickerwasser dienendes Drainagerohr außerhalb des Gebäudes stellt keinen Leitungswasserschaden dar
Kommt es an einem außerhalb eines Gebäudes liegenden Drainagerohr, welches zum Sammeln und Ableiten von Sickerwasser dient, zu einem bestimmungswidrigen Wasseraustritt, so liegt kein Leitungswasserschaden in der Wohngebäudeversicherung vor. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2021, 311 wird teils auch als „GE 21, 311“, „GE 2021, S. 311“ oder „GE 21, S. 311“ zitiert.