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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2023, 1145

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2023, Seite: 1145

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2023, 1145:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom08.01.2023
- VIII ZR 234/22 -

BGH: Vorsätzlich oder leichtfertig falsche Strafanzeige eines Mieters gegen geschäftsführenden Gesellschafter der Vermieterin kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Erstattet ein Wohnungsmieter vorsätzlich oder leichtfertig eine falsche Strafanzeige, so kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Ein solcher Fall liegt nicht vor, wenn die Strafanzeige eine im Kern zutreffende Sach­verhalts­schilderung enthält. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2023, 1145 wird teils auch als „GE 23, 1145“, „GE 2023, S. 1145“ oder „GE 23, S. 1145“ zitiert.