Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2024, 188
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2024, Seite: 188
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2024, 188:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom28.11.2023
- VIII ZR 77/23 -
BGH: Zutrittsrecht des Vermieters zur Wohnung zwecks Gutachtenerstellung zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete
Dem Vermieter einer Wohnung steht ein Recht zum Zutritt zur Wohnung zu, wenn er einen Sachverständigen zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete beauftragt hat. Die Beschaffenheit der Wohnung ist gemäß § 558 Abs. 2 BGB maßgebend für die ortsübliche Vergleichsmiete. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2024, 188 wird teils auch als „GE 24, 188“, „GE 2024, S. 188“ oder „GE 24, S. 188“ zitiert.