Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR-RR 2013, 293
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR),
Jahrgang: 2013, Seite: 293
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR-RR 2013, 293:
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom20.12.2012
- 6 W 615/12 -
Brauerei darf weiter mit der Beschreibung "Stubbi-Flasche" werben
Eine in Koblenz ansässige Brauerei darf weiter mit der Formulierung „Probieren Sie das neue Koblenzer Radler in der Stubbi-Flasche“ werben. Die Inhaberin der Marke „STUBBI“ kann nicht mit Erfolg die Unterlassung dieser Werbung verlangen, da es sich um eine nach dem Markenrecht erlaubte „beschreibende Benutzung“ handelt. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz in seiner Entscheidung bekanntgegeben und damit die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Koblenz bestätigt. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR-RR 2013, 293 wird teils auch als „GRUR-RR 13, 293“, „GRUR-RR 2013, S. 293“ oder „GRUR-RR 13, S. 293“ zitiert.