Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR 2000, 235
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2000, Seite: 235
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2000, 235:
Bundesgerichtshof, Urteil vom08.07.1999
- I ZR 118/97 -
Angebot von Abschleppleistungen am Unfallort unzulässig
Einem Abschleppunternehmer ist es untersagt am Unfallort seine Dienstleistungen den Unfallbeteiligten anzubieten. Tut er dies dennoch, so handelt er wettbewerbswidrig. Denn angesichts eines möglichen Unfallschocks besteht die Gefahr der Überrumpelung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR 2000, 235 wird teils auch als „GRUR 00, 235“, „GRUR 2000, S. 235“ oder „GRUR 00, S. 235“ zitiert.