Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GuT 2012, 75
Zeitschrift: Gewerbemiete und Teileigentum (GuT),
Jahrgang: 2012, Seite: 75
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GuT 2012, 75:
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.01.2012
- VIII ZR 95/11 -
Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen ausreichend
Für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzgeschäft ist die Angabe einer Postfachadresse des Widerrufsadressaten ausreichend. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GuT 2012, 75 wird teils auch als „GuT 12, 75“, „GuT 2012, S. 75“ oder „GuT 12, S. 75“ zitiert.