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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22.10.2018
- 1 B 1594/18 -
Entlassung von Beamten auf Probe mit rechter Gesinnung zulässig
Dienstherr darf zu Recht Zweifeln an Bereitschaft zum jederzeitigen Eintritt für freiheitliche demokratische Grundordnung äußern
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass es gerechtfertigt ist, einen Beamten auf Probe wegen Zweifeln an dessen Bereitschaft, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, aus dem Dienst zu entlassen. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte damit eine vorausgegangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden.
Im zugrunde liegenden Fall wurde dem Beamten auf Probe u. a. vorgeworfen, an zwei Demonstrationen teilgenommen zu haben, an denen auch für ihn erkennbar Aktivisten der neonazistischen Szene und der NPD in nicht unerheblicher Zahl teilgenommen haben. Weiterhin habe er Beiträge von Personen aus dem rechtsextremen Spektrum im sozialen Netzwerk Facebook "geliked" und entsprechende "Likes" von solchen Personen erhalten. Besondere Bedeutung habe, dass der Probebeamte, nachdem er vom Dienstherrn (nochmals) auf seine Beamtenpflichten hingewiesen worden war, auf seinem Facebookprofil zum Datum "20. April" einen Beitrag öffentlich eingestellt habe, dessen Interpretation als Verherrlichung von Adolf Hitler naheliege.
Zweifel des Dienstherrn an Zuverlässigkeit des Beamten gerechtfertigt
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hob in seiner Entscheidung hervor, dass (jedenfalls) eine Gesamtschau der dem Beamten auf Probe zur Last gelegten Verhaltensweisen es rechtfertige, dass der Dienstherr Zweifel an der Bereitschaft des Beamten hege, jederzeit für die
Bloße Teilnahme an Veranstaltungen gegen Asyl- und Flüchtlingspolitik allein nicht ausreichend für Zweifel an Zuverlässigkeit
Um Missverständnissen vorzubeugen wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof darauf hin, dass die bloße Teilnahme eines Beamten an einer die Asyl- und Flüchtlingspolitik der Bundesregierung kritisierenden Versammlung und auch das Tragen eines Transparents mit der Aufschrift "Asylbetrug macht uns arm" für sich genommen nicht schon den Schluss auf eine mangelnde Bereitschaft des Beamten zulasse, jederzeit für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2018
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
- Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis wegen latent rassistischer Grundhaltung rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 21.11.2014
[Aktenzeichen: 1 L 710/14]) - Entlassung eines Polizisten bei Nähe zur rechtsextremen Szene rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 22.09.2009
[Aktenzeichen: VG 26 A 143.07])
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Dokument-Nr. 26617
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