Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18.01.2007
- 11 UE 111/06, 11 UE 563/06, 11 UE 1162/06, 11 UE 1529/06 -
Mitgliedschaft in der "Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e.V." kein Grund für Rücknahme einer Einbürgerung
Mitgliedschaft musste nicht in der Loyalitätserklärung angegeben werden
Eine Einbürgerung kann nur zurückgenommen werden, wenn sie durch eine arglistige Täuschung oder ein vergleichbares Verhalten erschlichen worden ist. Wenn der Einzubürgernde in der Loyalitätserklärung nicht auf seine Vereinstätigkeit in der Organisation "Islamische Gemeinschaft Milli Görös e.V." hinweist, stellt dies keinen ausreichenden Grund für eine Rücknahme der Einbürgerung dar. Das geht aus Urteilen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat durch Urteile vom heutigen Tag in vier Fällen Entscheidungen des Regierungspräsidiums Gießen aufgehoben, durch die Einbürgerungen zurückgenommen worden sind. Die vier Kläger sind in den Jahren 2002 und 2003 jeweils gemeinsam mit weiteren Familienmitgliedern von dem Regierungspräsidium Gießen in den deutschen Staatsverband eingebürgert worden. Zuvor hatten sie sich in einer sog.
In den Jahren 2003 und 2004 hat das Regierungspräsidium davon Kenntnis erhalten, dass die Kläger Vorstandsmitglieder in örtlichen Vereinen sind oder waren, die der Organisation "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V." ( IGMG ) angehören. Die IGMG tritt nach Ansicht des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz zwar nach außen für kulturelle und integrative Ziele ein, weise aber innere Strukturen auf, mit denen eine Durchsetzung eines autoritären islamistischen Gottesstaates angestrebt werde. Daraufhin hat das Regierungspräsidium die Einbürgerungen im Wesentlichen mit der Begründung zurückgenommen, die Kläger hätten bei Abgabe der
Siehe auch:
Rücknahme einer durch Täuschung erwirkten Einbürgerung ist rechtens
Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung möglich
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 2/2007
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 3676
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3676
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.