wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18.01.2007
11 UE 111/06, 11 UE 563/06, 11 UE 1162/06, 11 UE 1529/06 -

Mitgliedschaft in der "Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e.V." kein Grund für Rücknahme einer Einbürgerung

Mitgliedschaft musste nicht in der Loyalitätserklärung angegeben werden

Eine Einbürgerung kann nur zurückgenommen werden, wenn sie durch eine arglistige Täuschung oder ein vergleichbares Verhalten erschlichen worden ist. Wenn der Einzubürgernde in der Loyalitätserklärung nicht auf seine Vereinstätigkeit in der Organisation "Islamische Gemeinschaft Milli Görös e.V." hinweist, stellt dies keinen ausreichenden Grund für eine Rücknahme der Einbürgerung dar. Das geht aus Urteilen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat durch Urteile vom heutigen Tag in vier Fällen Entscheidungen des Regierungspräsidiums Gießen aufgehoben, durch die Einbürgerungen zurückgenommen worden sind. Die vier Kläger sind in den Jahren 2002 und 2003 jeweils gemeinsam mit weiteren Familienmitgliedern von dem Regierungspräsidium Gießen in den deutschen Staatsverband eingebürgert worden. Zuvor hatten sie sich in einer sog. Loyalitätserklärung zu der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland bekannt. Ihre frühere türkische Staatsangehörigkeit haben die Kläger zwischenzeitlich aufgegeben.

In den Jahren 2003 und 2004 hat das Regierungspräsidium davon Kenntnis erhalten, dass die Kläger Vorstandsmitglieder in örtlichen Vereinen sind oder waren, die der Organisation "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V." ( IGMG ) angehören. Die IGMG tritt nach Ansicht des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz zwar nach außen für kulturelle und integrative Ziele ein, weise aber innere Strukturen auf, mit denen eine Durchsetzung eines autoritären islamistischen Gottesstaates angestrebt werde. Daraufhin hat das Regierungspräsidium die Einbürgerungen im Wesentlichen mit der Begründung zurückgenommen, die Kläger hätten bei Abgabe der Loyalitätserklärung auf ihre Vereinstätigkeit hinweisen müssen. Die gegen die Rücknahmen erhobenen Anfechtungsklagen blieben in erster Instanz ohne Erfolg. Auf die Berufung der Kläger hat der 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs die ver-waltungsgerichtlichen Entscheidungen abgeändert und die Rücknahmebescheide des Regie-rungspräsidiums Gießen aufgehoben. Zur Begründung hat er ausgeführt, die Möglichkeit der Rücknahme einer rechtswidrigen Entscheidung sei bei Einbürgerungen erheblich eingeschränkt. Nach Art. 16 des Grundgesetzes dürfe ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gegen den Willen des Betroffenen nur eintreten, wenn er dadurch nicht staatenlos wird. Dieses Grundrecht lasse eine Rücknahme der Einbürgerung nur zu, wenn sie durch arglistige Täuschung oder ein vergleichbares Verhalten erschlichen worden sei. Ein solcher Vorwurf könne gegenüber den Klägern jedoch nicht erhoben werden. Selbst wenn die IGMG als verfassungsfeindliche Organisation anzusehen sei, was das Gericht offen gelassen hat, wäre diese Einschätzung nicht so deutlich zu erkennen gewesen, dass für die Kläger bei der Abgabe der Loyalitätserklärung Anlass bestanden hätte, auf ihre Vereinstätigkeit hinzuweisen. Nach Auffassung des Gerichts habe sich eine solche Parallelwertung den Klägern aus deren Sicht bei Abgabe ihrer Loyalitätserklärungen nicht aufdrängen müssen.

Siehe auch:

Rücknahme einer durch Täuschung erwirkten Einbürgerung ist rechtens

Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung möglich

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 2/2007

Aktuelle Urteile aus dem Ausländerrecht | Grundrechte | Staatsrecht | Verfassungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3676 Dokument-Nr. 3676

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3676

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?