Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 21.02.2014
- 14 Sa 609/13 -
Sexuelle Belästigung der minderjährigen Nichte einer Arbeitskollegin über Facebook rechtfertigt fristlose Kündigung des Arbeitnehmers
Privates Verhalten des Arbeitnehmers beeinträchtigt Arbeitsverhältnis
Belästigt ein Arbeitnehmer über Facebook die minderjährige Nichte einer Arbeitskollegin sexuell, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers. Zwar rechtfertigen Verfehlungen im Privatbereich nicht stets eine fristlose Kündigung. Etwas anderes gilt aber, wenn durch das private Verhalten des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis beeinträchtigt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 57jähriger Mann war als Hallenmeister für die Kulturhalle einer Stadt tätig. In
Arbeitsgericht hält fristlose Kündigung aufgrund Verdachts der sexuellen Belästigung für wirksam
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wies die Kündigungsschutzklage zurück. Angesichts des Verdachts
Landesarbeitsgericht bejaht ebenfalls Wirksamkeit der fristlosen Kündigung
Das Landesarbeitsgericht Hessen bestätigte die Entscheidung
Außerbetriebliches Verhalten beeinträchtigte Arbeitsverhältnis
Zwar sei es richtig, so das Landesarbeitsgericht, dass ein außerbetriebliches Verhalten vorlag und ein solches Verhalten grundsätzlich nicht als Kündigungsgrund herangezogen werden darf. Dies gelte jedoch dann nicht, wenn das
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar
Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts sei eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2015
Quelle: Landesarbeitsgericht Hessen, ra-online (zt/NZA-RR 2014, 585/rb)
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.04.2013
[Aktenzeichen: 4 Ca 9111/12]
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2014, Seite: 585 NZA-RR 2014, 585
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20721
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20721
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.