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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21.09.2011
- 8 Sa 109/11 -
Arbeitsvertrag nach arglistiger Täuschung unwirksam
Bewusstes Hinwegtäuschen über einstellungsrelevante persönliche Eigenschaften rechtfertigt Anfechtung des Arbeitsvertrages
Täuscht ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber bei Abschluss des Arbeitsvertrags bewusst über persönliche Eigenschaften, die für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind, rechtfertigt das die Anfechtung des Arbeitsvertrages, der damit sofort beendet ist. Dies entschied das Hessische Landesarbeitsgericht.
Der 57-jährige Arbeitnehmer des zugrunde liegenden Streitfalls schloss am 8. Dezember 2009 mit seinem Arbeitgeber, einem Frachtabfertigungsunternehmen am Frankfurter Flughafen, einen
Arbeitgeber erklärt Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung
Am 7. Mai 2010 erklärte daraufhin der Arbeitgeber die
Arbeitsverhältnis endet mit Erhalt der Anfechtungserklärung
Die hiergegen erhobene Klage war vor dem Arbeitsgericht erfolglos. Die Berufung des Arbeitnehmers von dem Hessischen Landesarbeitsgericht blieb ebenfalls ohne Erfolg. Das
Arbeitgeber wurde arglistig zum Abschluss des Vertrages bestimmt
Nach der Ansicht des Hessischen Landesarbeitsgerichts steht fest, dass der Arbeitnehmer bereits bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages wusste, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht in Nachtarbeit eingesetzt werden kann. Durch diese
Gegen die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2012
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ra-online
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.11.2010
[Aktenzeichen: 11 Ca 3716/10]
- BAG: Falsche Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung kann nachträgliche Kündigung rechtfertigen
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011
[Aktenzeichen: 2 AZR 396/10]) - Frage nach Schwangerschaft auch bei Bestehen eines Beschäftigungsverbotes verboten
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2003
[Aktenzeichen: 2 AZR 621/01])
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Dokument-Nr. 12967
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