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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 04.06.2020
- L 1 BA 15/18 -
Fahrlehrer ohne Fahrschulerlaubnis ist abhängig beschäftigt
Ohne Fahrschulerlaubnis selbstständige Tätigkeit als Fahrlehrer unzulässig
Fahrlehrer, die keine Fahrschulerlaubnis haben, sind abhängig beschäftigt. Dies gilt auch, wenn sie eigene Fahrzeuge einsetzen und deren Betriebskosten selbst tragen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht mit Urteil.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein 64-jähriger
Keine selbstständige Fahrlehrertätigkeit ohne Fahrschulerlaubnis
Die Richter beider Instanzen gaben der Rentenversicherung Recht. Ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliege, ergebe sich aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es im Rahmen des rechtlich Zulässigen tatsächlich vollzogen werde. Ordnungs- und berufsrechtliche Vorgaben seien zu berücksichtigen. Nach den Regelungen des Fahrlehrergesetzes sei ohne
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2020
Quelle: Hessisches Landessozialgericht, ra-online(pm/ku)
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Dokument-Nr. 28802
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