Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.05.2008
- L 4 VG 6/07 -
Entschädigung wegen sexuellen Missbrauchs im Internat auch nach 40 Jahren
Opferentschädigung kann auch für Taten vor Inkrafttreten des Opferentschädigungsgesetzes beansprucht werden
Erleidet ein Opfer gesundheitliche Schäden aufgrund eines sexuellen Missbrauchs, so ist ihm eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz zu gewähren. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im konkreten Fall ist ein 1950 geborener Mann aus dem Werra-Meißner-Kreis Anfang der 60er Jahren in einem Internat im Landkreis Fulda von einem Heimerzieher sexuell missbraucht worden. Der Erzieher wurde zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der geschädigte Mann, der später einen Suizidversuch unternahm und eine Alkohol- sowie Medikamentenabhängigkeit entwickelte, beantragte im Jahre 2003
Sozialgericht und Landessozialgericht geben Klage auf Opferentschädigung statt
Anders beurteilten dies die Richter beider Instanzen nach Einholung eines psychiatrischen Gutachtens. Die aufgrund der schwerwiegenden Gesundheitsschäden eingetretene Minderung der Erwerbsfähigkeit von 70 % beruhe mit Wahrscheinlichkeit auf der Tat des Heimerziehers und sei entsprechend zu entschädigen. Die anderen negativen Ereignisse seien zwar Risikofaktoren dafür, Opfer eines Missbrauchs zu werden. Sie stellten jedoch keine außergewöhnliche Bedrohung dar.
Auch vor Inkrafttreten des Opferentschädigungsgesetzes geschädigte Personen haben Anspruch
Einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 20/08 des LSG Hessen vom 16.06.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6212
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6212
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.