Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IBR 2005, 450
Zeitschrift: Immobilien- und Baurecht (IBR),
Jahrgang: 2005, Seite: 450
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IBR 2005, 450:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.04.2005
- XII ZR 225/03 -
Bemessungsgrundlage für Mietzinsminderung ist auch bei Geschäftsräumen die Bruttomiete
Die Bemessungsgrundlage für eine Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IBR 2005, 450 wird teils auch als „IBR 05, 450“, „IBR 2005, S. 450“ oder „IBR 05, S. 450“ zitiert.