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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: IBR 2018, 545

Zeitschrift: Immobilien- und Baurecht (IBR),
Jahrgang: 2018, Seite: 545

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IBR 2018, 545:

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom16.05.2018
- 5 U 1321/17 -

Bauherr muss zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Baumängeln nicht Klärung der Verantwortlichkeit der Baufirma im Verhältnis zu Dritten abwarten

Hat eine Baufirma einen Dritten mit Arbeiten beauftragt und besteht nachher ein Baumangel, so muss der Bauherr vor Geltendmachung von Schadensersatz zwar erfolglos eine Frist zur Nachbesserung setzen. Er muss aber nicht den Ausgang des Prozesses der Baufirma gegen den beauftragten Dritten zur Klärung der Verantwortlichkeit abwarten. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle IBR 2018, 545 wird teils auch als „IBR 18, 545“, „IBR 2018, S. 545“ oder „IBR 18, S. 545“ zitiert.