Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2006, 48
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2006, Seite: 48
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2006, 48:
Bundesgerichtshof, Urteil vom07.06.2006
- XII ZR 34/04 -
Bei Einbruchsgefahr durch unzureichend vermauerte Wandöffnung liegt ein Mietmangel vor
Befindet sich in einem vermieteten Ladenlokal eine Wandöffnung, die nur unzureichend vermauert ist und durch die ein erleichterter Einbruch in das Ladenlokal möglich ist, so stellt dies einen Mietmangel dar. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2006, 48 wird teils auch als „IMR 06, 48“, „IMR 2006, S. 48“ oder „IMR 06, S. 48“ zitiert.