wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: IMR 2008, 145

Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2008, Seite: 145

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2008, 145:

Bundesgerichtshof, Urteil vom05.03.2008
- VIII ZR 37/07 -

Rauchen in Mietwohnungen kann Schadens­ersatzpflichten der Mieter begründen

Das Rauchen in einer Mietwohnung kann eine Schaden­ersatzpflicht des Mieters auslösen, wenn durch das Rauchen "Verschlechterungen" der Wohnung verursacht werden, die sich nicht durch Schönheits­reparaturen beseitigen lassen, sondern Instand­setzungs­arbeiten erfordern. Dies hat der Bundesgerichthof entschieden. Im vorliegenden Fall wies er allerdings die Klage des Vermieters ab, weil die angeblichen Rauchspuren durch Tapezieren und Streichen von Wänden und Decken sowie Lackierung von Türen beseitigt werden konnten. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle IMR 2008, 145 wird teils auch als „IMR 08, 145“, „IMR 2008, S. 145“ oder „IMR 08, S. 145“ zitiert.