Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2009, 151
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2009, Seite: 151
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2009, 151:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.03.2009
- VIII ZR 74/08 -
BGH: Vermieter muss bei einem Mieterhöhungsverlangen nicht unbedingt den Mietspiegel beifügen
Vermieter müssen für ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen nicht unbedingt den Mietspiegel beifügen, wenn dieser im Kundencenter des Vermieters eingesehen werden kann. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2009, 151 wird teils auch als „IMR 09, 151“, „IMR 2009, S. 151“ oder „IMR 09, S. 151“ zitiert.