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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: IMR 2011, 47

Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2011, Seite: 47

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2011, 47:

Bundesgerichtshof, Urteil vom03.11.2010
- VIII ZR 330/09 -

BGH: Miete darf erst nach vorheriger Mangelanzeige beim Vermieter gemindert werden - Zum Zurück­behaltungs­recht des Mieters

Wenn eine Wohnung einen Mangel aufweist, kann der Mieter sein Zurück­behaltungs­recht (bzw. eine Mietminderung) erst dann geltend machen, wenn er dem Vermieter den Mangel angezeigt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle IMR 2011, 47 wird teils auch als „IMR 11, 47“, „IMR 2011, S. 47“ oder „IMR 11, S. 47“ zitiert.