Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2011, 95
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2011, Seite: 95
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2011, 95:
Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom29.10.2010
- 2 U 6/10 -
Wesentliche Änderungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform
Mündliche Vereinbarungen hinsichtlich der Abänderung eines Mietvertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie nicht von wesentlicher Natur sind. So muss die Bezeichnung des Mietgegenstandes in jedem Fall schriftlich festgehalten werden. Der mündlich vereinbarte Tausch einer Mietsache führt somit nicht zur Aufhebung eines bestehenden Vertrages und zum Abschluss eines neuen Vertrages. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2011, 95 wird teils auch als „IMR 11, 95“, „IMR 2011, S. 95“ oder „IMR 11, S. 95“ zitiert.